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Urteil LG Köln vom 28.11.2002

Die Gründe, warum die D. Konertz GmbH den Fertigstellungstermin auf Mitte 2000 verschieben mußte, werden nicht berücksichtigt. Siemens-Nixdorf hat die Softwareentwicklungsumgebung nicht wie zugesagte geliefert. dadurch wurden auch Softwaremodule ( unter anderem eine Finanzbuchhlatung ) nicht geliefert und letzlich den Bereich Software komplett geschlossen. Wir mußten eine neue Entwicklungsumgebung suchen, schulen und dann einsetzen und die fehlenden Module nun selbst entwickeln. Es wird auch nicht berücksichtigt, dass die  D. Konertz GmbH einen Auftragsbestand von rund 3,5 Millionen €  hatte. Es wird aucht nicht erwähnt, dass der Insolvenzverwalter im Mai 2000, wenige Tage nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, bereits Aufträge für die Lieferung der Software in 2000 abgeschlossen hat, während die Sparkasse behauptet hat, das Produkt würde nicht fertiggestellt werden können. UNIWOP für Windows wurde fertig und daran erkennt man, welch hohen Qualitätsstand die Mitarbeiter der D. Konertz GmbH hatten. Unberücksichtigt bleibt auch, dass mit dem Produkt in 2000 und 2001 bereits über  2 Millionen € Gewinn gemacht worden sind, mit dem Produkt, dass die Mitarbeiter fertiggestellt haben, die lt. Aussage der Sparkasse nicht qualifiziert  sind !

Hier das Urteil

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